Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ReFolia und dem Kunden über die Folierung von Möbeln, Küchen, Türen, Theken und anderen Oberflächen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ReFolia stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Unsere Angebote auf eBay Kleinanzeigen, unserer Webseite und anderen Plattformen sind unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Angebot bestätigt.
(2) Der Leistungsumfang umfasst die Folierung der vereinbarten Flächen mit den vom Kunden gewählten Folien. Zusatzleistungen, wie die Entfernung alter Folien, Reparaturen, besondere Vorarbeiten oder zusätzliche Montagearbeiten, müssen gesondert vereinbart werden.
(3) Da jede Folierung individuell nach Kundenwunsch angefertigt und vorbereitet wird, sind Stornierungen nach Auftragsbestätigung grundsätzlich nicht möglich.
(1) Alle Preise sind individuelle Festpreise und richten sich nach Material, Fläche, Aufwand, Anfahrt sowie dem vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Der Kunde erhält vor Auftragsbeginn ein verbindliches schriftliches Angebot mit genauer Preisangabe.
(3) Privatkunden zahlen bei Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags. Die restlichen 50 % sind unmittelbar nach Fertigstellung bzw. bei Abnahme der Folierung fällig.
(4) Die Zahlung des Restbetrags erfolgt vor Ort per Barzahlung oder per sofortiger Banküberweisung/Echtzeitüberweisung.
(5) Eine Termin- und Materialreservierung erfolgt erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(6) Für Geschäftskunden / B2B-Kunden gelten Zahlungsmodalitäten nach individueller Vereinbarung. Eine Zahlung auf Rechnung oder abweichende Zahlungsfrist ist nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung möglich. ReFolia behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und je nach Ergebnis Vorkasse, Anzahlung oder andere Zahlungsbedingungen zu verlangen.
(7) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist ReFolia berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
(1) Die Anfahrtskosten richten sich nach der Entfernung zum Kunden. Diese werden vorab im Angebot aufgeführt.
(2) Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, muss der Kunde ReFolia mindestens 48 Stunden vorher informieren.
(3) Erfolgt keine rechtzeitige Absage und kann der Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, können entstandene Anfahrts- oder Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden.
(1) ReFolia führt Folierungen hochwertig, langlebig und professionell aus. Wir gewährleisten eine fachgerechte Verklebung bei geeigneten Untergründen und sachgemäßer Nutzung.
(2) ReFolia haftet nicht für Untergründe, die bereits beschädigt, porös, aufgequollen, feucht, rau, instabil oder anderweitig ungeeignet für eine Folierung sind. Dazu gehören beispielsweise alte oder aufquellende Küchenfronten, beschädigte Möbel, raue Oberflächen, feuchte Untergründe oder nicht ausreichend tragfähige Beschichtungen.
(3) Farbabweichungen zwischen Mustern, Bildschirmdarstellungen, Fotos und dem späteren Endprodukt sind produktions-, material- oder lichtbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Folierung unmittelbar nach Fertigstellung auf sichtbare Mängel zu überprüfen. Sichtbare Reklamationen müssen innerhalb von 48 Stunden nach Fertigstellung schriftlich gemeldet werden.
(5) Schäden, die durch unsachgemäße Reinigung, scharfe Gegenstände, aggressive Reinigungsmittel, starke Hitze, Feuchtigkeit, mechanische Belastung oder unsachgemäße Nutzung entstehen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Da unsere Folierungen individuell nach Kundenwunsch angefertigt und ausgeführt werden, besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Eine Rückgabe oder Stornierung nach Auftragsbestätigung ist daher ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Mangelanspruch besteht.
(1) Die verwendeten Folien sind für den Innenbereich ausgelegt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Extreme Hitze, dauerhafte Feuchtigkeit oder ungeeignete Umgebungsbedingungen können die Haltbarkeit beeinflussen.
(2) Der Kunde darf keine aggressiven Reinigungsmittel, Scheuermittel, scharfen Schwämme oder kratzenden Gegenstände zur Reinigung der Folie verwenden. ReFolia gibt auf Wunsch geeignete Reinigungsempfehlungen.
(3) Pflege- und Nutzungshinweise sind vom Kunden zu beachten, um die Haltbarkeit der Folierung nicht zu beeinträchtigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Speyer.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
ReFolia – Professionelle Möbelfolierung
Im Neudeck 11
67346 Speyer
Telefon: 06232 6843723
E-Mail: info@refolia.de
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